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   LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - L 2 AS 288/23 NZB   

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LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - L 2 AS 288/23 NZB (https://dejure.org/2024,5521)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.03.2024 - L 2 AS 288/23 NZB (https://dejure.org/2024,5521)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. März 2024 - L 2 AS 288/23 NZB (https://dejure.org/2024,5521)
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Volltextveröffentlichung

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 4 SGB 2, § 22 Abs 1 S 10 SGB 2, Art 3 Abs 1 GG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO
    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Kosten der Unterkunft und Heizung - schlüssiges Konzept - Fortschreibung - KdU-Konzept der Stadt Halle (Saale)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2023 - L 2 AS 328/18

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Kosten der Unterkunft und Heizung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - L 2 AS 288/23
    Die Schlüssigkeit des zugrunde liegenden Konzepts ist im Urteil des Senats vom 9.11.2023 - L 2 AS 328/18 grundsätzlich geklärt.

    Die nach der letzten Nachbesserung des Beklagten ergangene, dem Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen und dem Beklagten bekannte Entscheidung (Urteil vom 9. November 2023 - L 2 AS 328/18) betrifft zwar speziell den Grenzwert für einen Drei-Personen-Haushalt.

    In seinem Urteil vom 9. November 2023 (a.a.O.) hat der Senat u.a. dargelegt, dass der in diesem Verfahren maßgebliche Anteil der SGB II-Leistungsbezieher und konkurrierender Nachfragegruppen an der Gesamtzahl der Drei-Personen-Haushalte in H. mit einem Anteil von 31 % (bzw. 35 % aufgrund des dort näher beschriebenen iterativen Verfahrens) ausreichend unter Beachtung mathematisch-statistischer Grundsätze abgebildet worden sei.

    Auch diese Fortschreibung hat der Senat mit Urteil vom 9. November 2023 (a.a.O.) bereits gebilligt.

    Als die Klägerinnen am 30. Januar 2024 die Erklärungen über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim LSG eingereicht haben, hatte der Senat bereits über das hier maßgebliche Konzept des Beklagten zur Angemessenheit von Unterkunftskosten entschieden (Urteil vom 9. November 2023, a.a.O).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt in Halle in

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - L 2 AS 288/23
    Allerdings kann ihm ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zustehen (vgl LSG Halle vom 30.5.2018 - L 2 AS 442/15).

    Allerdings hat der Senat auch bereits entschieden, dass dem Leistungsberechtigten ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zustehen kann (vgl. Urteil vom 30. Mai 2018 - L 2 AS 442/15 - juris Rn. 107).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 543/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt in Halle in

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - L 2 AS 288/23
    Während des Klageverfahrens hat der Beklagte sein Konzept zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten in Umsetzung von Entscheidungen des erkennenden Senats (insbes. Urteil vom 30. Mai 2018 - L 2 AS 543/15 - juris) nachgebessert.

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 30. Mai 2018 (L 2 AS 543/15 - juris Rn. 104 ff.) entschieden, dass die Werte des Konzepts 2012 nur für die Zeit bis zum 30. Juni 2014 herangezogen werden können und für die Zeit danach einer Fortschreibung bedurften.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - L 5 AS 741/18

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Absehen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - L 2 AS 288/23
    § 22 Abs. 1 S 4 SGB II aF (jetzt: Satz 10) vermittelt dem Leistungsberechtigten nicht unmittelbar ein subjektives Recht auf einen Wirtschaftlichkeitsvergleich (vgl LSG Halle vom 21.12.2022 - L 5 AS 741/18).

    In der Rechtsprechung des LSG ist geklärt, dass diese Regelung dem Leistungsberechtigten nicht unmittelbar ein subjektives Recht verleiht (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Dezember 2022 - L 5 AS 741/18 - juris Rn. 50).

  • BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvR 2647/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - L 2 AS 288/23
    Maßgeblich sind die Erfolgsaussichten zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, wobei Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des PKH-Antrags eintreten, grds. nicht mehr zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen sind (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 22. August 2018 - 2 BvR 2647/17 - juris Rn. 15).
  • BSG, 22.04.2021 - B 4 AS 16/21 B

    Leistungen nach dem SGB II wegen Erstausstattung bei Schwangerschaft;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - L 2 AS 288/23
    Eine Abweichung liegt nicht schon dann vor, wenn ein Urteil nicht den Kriterien entspricht, die die genannten Gerichte aufgestellt haben, sondern erst, wenn das SG diesen Kriterien widersprochen, also andere Maßstäbe entwickelt hat (vgl. BSG, Beschluss vom 22. April 2021 - B 4 AS 16/21 B - juris Rn. 6).
  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - L 2 AS 288/23
    Sie hat unter Anwendung der sog. Produkttheorie ("Wohnungsgröße in Quadratmeter multipliziert mit dem Quadratmeterpreis") in einem mehrstufigen Verfahren zu erfolgen, das sich wie folgt zusammenfassen lässt: (1.) Bestimmung der (abstrakt) angemessenen Wohnungsgröße für die leistungsberechtigten Personen, (2.) Bestimmung des angemessenen Wohnungsstandards, (3.) Ermittlung der aufzuwendenden Nettokaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum nach einem schlüssigen Konzept, (4.) Einbeziehung der angemessenen kalten Betriebskosten (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2019 - B 14 AS 24/18 R - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 57/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostennachforderung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - L 2 AS 288/23
    In der Rechtsprechung des BSG ist geklärt, dass die Prüfung der Angemessenheit der Bedarfe für die Unterkunft und für die Heizung grundsätzlich getrennt voneinander zu erfolgen hat, unbeschadet der nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II eröffneten Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Kostensenkungsaufforderungen (BSG, Urteil vom 19. Mai 2021 - B 14 AS 57/19 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - L 2 AS 288/23
    Bei der Prüfung der Angemessenheit sind in einem ersten von zwei größeren Schritten zunächst die abstrakt angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft, bestehend aus Nettokaltmiete und kalten Betriebskosten, zu ermitteln; dann ist die konkrete (subjektive) Angemessenheit dieser Aufwendungen im Vergleich mit den tatsächlichen Aufwendungen zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Zumutbarkeit der notwendigen Einsparungen einschließlich eines Umzugs (vgl. BSG, Urteil vom 3. September 2020 - B 14 AS 34/19 R - juris Rn. 13).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - L 2 AS 288/23
    Hier hat die Firma A. & K., die das Konzept erstellt hat, einen Anteil der relevanten Nachfragerhaushalte von 23% angenommen (10.770 von 47.000) und im Ergebnis eines iterativen Verfahrens bei der Bestimmung des Angemessenheitsgrenzwerts auf die 30. Perzentile abgestellt (siehe zu diesem Vorgehen bereits das Urteil des Senats vom 30. Mai 2018 - L 2 AS 542/15 - juris Rn. 94 ff.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - L 4 AS 113/18

    Voraussetzungen eines zulässigen Verzichts des Grundsicherungsträgers auf die

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